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Alle Versicherungen werden durch den BLSV abgegolten. Auch die GEMA-Deckung wird durch den verpflichtenden Beitritt zum BLSV erreicht der VereinsService des BLSV gibt z.B. ebenfalls nützliche Tipps zur Vereinsgründung. 1. Rechtliche Grundlagen Allgemeine Vorschriften: § 21 bis § 54 BGB Eingetragene Vereine: § 55 bis § 79 BGB 2. Einladung zur Gründungsversammlung Im Hinblick auf die gesetzlichen Erfordernisse bei der Eintragung des Vereines in das Vereinsregister sollen an der Gründungsversammlung mindestens 7 Personen teilnehmen. 3. Gründungsversammlung In der Gründungsversammlung sind nach der Bestellung eines Versammlungsleiters und eines Protokollführers folgende Beschlüsse zu fassen: · Beschluss, dass der Verein gegründet wird. · Beschluss, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. · Verabschiedung einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Satzung (Mustersatzungen beim Bayerischen Landes- · Wahl der in der Satzung vorgesehenen Vorstandsmitglieder Darüber hinaus sollte der Vorstand beauftragt werden, die notwendigen Schritte zum Erwerb der Rechtsfähigkeit (Eintragung) 4. Protokoll Das Protokoll muss folgendes enthalten: · den Ort und den Tag der Versammlung · die Namen des Versammlungsleiters und des Protokollführers · die gefassten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse · Name, Beruf und Anschrift der gewählten Vorstandsmitglieder · die Annahme der Wahl durch die Gewählten · die Unterschriften der Personen, die nach der Vereinssatzung das Protokoll zu unterzeichnen haben. Dem Protokoll wird eine Anwesenheitsliste beigefügt, auf der alle Versammlungsteilnehmer mit Namen und Wohnort aufgeführt sind. 5. Satzung Das Original der Vereinssatzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden. Dabei ist das Datum anzugeben, an dem die Gründungsversammlung stattgefunden hat und die Satzung verabschiedet wurde. 6. Anmeldung beim Registergericht Unter Vorlage der Satzung in Ur- und Abschrift und einer Abschrift des Versammlungsprotokolls mit Anwesenheitsliste ist die Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister beim örtlich zuständigen Amtsgericht vorzunehmen. Die Anmeldung erfolgt über einen Notar, der die Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder beglaubigt. 7. Gemeinnützigkeit Gleichzeitig mit der Anmeldung beim Registergericht sollte der Vorstand sich unter Vorlage einer Abschrift der Satzung und des Gründungsprotokolls an das örtlich zuständige Finanzamt für Körperschaften wenden und einen Bescheid über die vorläufige Gemeinnützigkeit beantragen. 8. Mitgliedschaft beim Bayerischen Landes-Sportverband Außerdem können bereits die Aufnahmeunterlagen bei der BLSV-Bestandsverwaltung in München angefordert werden. Nach Eintragungsverfügung durch das Registergericht und Erhalt des Freistellungsbescheides durch das Finanzamt kann der Antrag auf Aufnahme in den BLSV abgegeben werden. Stand 01 / 2008 <<hier>> geht's zum BLSV
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